Umzugs- und Fahrzeugbestimmungen

1). Der Treffpunkt für Fussgruppen ist spätestens 13.30 Uhr am Sportheim Hasel. 
     Änderungen an der Reihenfolge sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
2). Alle Fasnachtswägen mit Zugmaschinen müssen spätesten um 13:00 Uhr am Aufstellungsort (Parkplatz Sportheim) sein
3). Es werden nur betriebssichere und technisch einwandfreie Motorfahrzeuge zugelassen. Teilnehmende Motorfahrzeuge 
     haben den Zulassungsvorschriften zu entsprechen. Das Mitführen von Personen, außer auf den gemäß Fahrzeugausweis
     bewilligten Plätzen, bedarf einer Sonderbewilligung.
4). Es sind maximal 8 Fasnachtswägen zugelassen. Die Reihenfolge der Anmeldung ist maßgebend.
5). Auch Anhänger müssen betriebssicher und technisch einwandfrei sein!  
6). Die Fahrer müssen im Besitz eines gültigen Führerausweises für die entsprechende Fahrzeugkategorie sein!
7). Keine alkoholisierten Fahrer und kein Alkohol während des Fahrens!
8). Die öffentlichen WC-Anlagen sind zu benutzen.
9). Ein Ausscheren (Überholen) aus der Umzug ist nicht erlaubt!
10). Die Musikanlagen auf den Wagen muss so angepasst werden, dass Guggen, nicht übertönt werden!
11). Keine offenen Feuer auf den Wagen!
12). Bei nassen / winterlichen Verhältnissen gilt generell Konfettiverbot. Ein Aussprechen des Konfettiverbots 
      durch den Veranstalter ist Folge zu leisten!
13). Dem Umzugsleiter (den Einteilern) ist Folge zu leisten.
14). Nach dem Umzug (Auflösung des Umzugs) müssen alle Umzugswägen wieder in Richtung Aufstellungsort 
      gefahren/abgestellt werden. Es sind keine Umzugswägen im Narrendorf ohne 
      Berechtigung der Umzugsleitung erlaubt !!

Hinweis für lange Anhänger

Bitte beachten Sie, dass ggf. alle Fahrzeuge vorgängig kontrolliert werden. Entsprechen diese nicht den Richtlinien, so werden sie nicht zum Umzug zugelassen!
Die HABUFA Gbdr übernimmt keine Haftung. Versicherung ist Sache der Teilnehmer.

Besten Dank für Ihr Verständnis und Ihre Zusammenarbeit!